Überschrift:Schulanmeldung 2025
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Die bayerische Grundschule - Informationen für Erstklasseltern

Wichtige Informationen zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2025/26

Termine für Eltern und Vorschulkinder

Elternabend für die Eltern der Schulneulinge

am 11. Februar 2025 um 19:00 Uhr in der Aula der Grundschule

 

 

Schulanmeldung für das Schuljahr 2025/26

 

Der Elterninformationsabend für die Eltern der Schulneulinge findet am 11. Februar 2025 um 19:00 Uhr in der Aula der Grundschule Schwarzacher Becken statt. 

An diesem Informationsabend erhalten Sie Einschulungsmappen mit allen wichtigen Anmeldeformularen.
Wir bitte Sie, die unterschriebenen Unterlagen am Donnerstag, 27.03.2025 um 14:30 Uhr zur Schuleinschreibung mitzubringen.

Bei Rückfragen können Sie sich gerne mit Frau Büttner in unserem Sekretariat telefonisch in Verbingung setzen. (Tel. 09324 - 762)

Zur Schulanmeldung kommen Sie ( mindestens ein Elternteil / ein Erziehungsberechtigter ) und das zukünftige Erstklasskind in die Schule.

Zur Anmeldung werden benötigt:

  • Eine Geburtsurkunde des Kindes
  • Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Schuleingangsuntersuchung (wenn diese noch nicht
    erfolgt ist, bitte die Bescheinigung nachreichen)
  • Impfbestätigung oder Impfpass
  • Erklärung des Sorgerechts bei Alleinerziehenden
  • Weitere Formblätter

 

Sollte ein Kind keinen Kindergarten des Schulsprengels besuchen, wenden Sie sich bitte für weitere Informationen an unser Sekretariat Tel: 09324-762.

Gastschulanträge können nach der Anmeldung an der Sprengelschule zusätzlich gestellt werden.

  1. Schulpflichtige Kinder

  • Alle Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2024 und dem 30. Juni 2025 sechs Jahre alt geworden sind oder noch werden, sind schulpflichtig (Schulbeginn: 9. September 2025).

  • Korridorkinder: Bei Kindern, die zwischen dem 01. Juli und dem 30. September 2025 sechs Jahre alt werden, entscheiden die Eltern, ob die Kinder schon in diesem Jahr eingeschult werden oder nächstes Jahr. Teilen Sie uns Ihre Entscheidung schriftlich am besten bis zum 27. März 2025, spätenstens aber bis zum 10. April 2025. Die Entscheidung liegt bei den Eltern, wir bieten Ihnen unsere Beratung an. Korridorkinder, die nicht schriftlich bis zum Stichtag abgemeldet werden, sind automatisch schulpflichtig! Auch die Korridorkinder durchlaufen heuer das Anmeldeverfahren.

  • Korridorkinder des letzten Jahres, die noch nicht eingeschult wurden, werden jetzt schulpflichtig.

  • Die Kinder, die im vergangenen Schuljahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, sind ebenfalls jetzt schulpflichtig und müssen angemeldet werden.

 

2. Besondere Fälle

  • Kann-Kinder: Alle Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2025 und dem 31. Dezember 2025 sechs Jahre alt werden, können auf schriftlichen Antrag der Eltern (abgegeben bis spätestens 27. März 2025) eingeschult werden. Bitte lassen Sie sich unbedingt vom Kindergarten oder der Schule beraten.

  • Vorzeitige Einschulung: Bei Kindern, die nach dem 1. Januar 2026 sechs Jahre alt werden, entscheidet nach schriftlichem Antrag der Eltern (abgegeben bis 27. März 2025) die staatliche Schulpsychologin und die Schulleitung über eine eventuelle vorzeitige Einschulung des Kindes.

  • Zurückstellung: Wenn Sie Ihr schulpflichtiges Kind im kommenden Schuljahr noch nicht einschulen wollen, weil es in seiner Entwicklung verzögert ist, vereinbaren Sie baldmöglichst einen Termin mit der Schulleitung über das Sekretariat. Die Zurückstellung müssen Sie möglichst bis zum 27. März 2025 schriftlich beantragen. Legen Sie dem Antrag ärztliche Unterlagen oder andere Gutachten bei. Die Entscheidung über die Zurückstellung trifft die Schulleitung.

 

Charlotte Erk
Rektorin

 

 

Für unsere Erstklässler im Schuljahr 2025/26